- Startseite
- Steuer-Guides
- Steuer-Guide Deutschland - Erklärung 2025 (Abgabe in 2026)
Steuer-Guide Deutschland 2026 - für den Veranlagungszeitraum 2025
Abgeltungsteuer, ETFs, Kryptowerte & Abgabe über ELSTER
Anlage KAP, Anlage KAP-INV, Anlage SO - für den Veranlagungszeitraum 2025 (Vordrucke VZ 2025), abzugeben bis zum 31. Juli 2026. Mit Ausblick auf 2026 (Basiszins 3,20 %, Meldepflichten nach DAC8/KStTG).
Zuletzt aktualisiert: · Bezieht sich auf die ELSTER-Vordrucke 2025 (Anlage KAP, KAP-INV, SO). Nur Information - keine Steuerberatung.
WAS SICH FÜR DEN VERANLAGUNGSZEITRAUM 2025 GEÄNDERT HAT
§20 Abs. 6 Sätze 5 UND 6 EStG gestrichen - beide 20.000-€-Verlustdeckel entfallen
Das Jahressteuergesetz 2024 (in Kraft seit dem 6. Dezember 2024) hat beide Sätze gestrichen: Satz 5 (Deckel von 20.000 € für Verluste aus Termingeschäften - Futures, Optionen, CFDs) und Satz 6 (Deckel für uneinbringliche Kapitalforderungen - ausgefallene P2P-Kredite, wertlose Kapitalforderungen). Die Streichung gilt rückwirkend für alle offenen Veranlagungen. Verluste aus Derivaten und Ausbuchungen ausgefallener Forderungen mindern damit ohne Begrenzung andere Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden, ETF-Gewinne).[12][16]
Anlage KAP / SO / AUS - Vordrucke 2025 geändert
Infolge der Streichung des §20 Abs. 6 Satz 5 EStG sind die Zeilen 21, 24 und 25 (Verluste aus Termingeschäften, uneinbringliche Forderungen) aus der Anlage KAP 2025 entfallen; die nachfolgenden Zeilennummern haben sich verschoben. Anlage SO 2025: Der Krypto-Abschnitt heißt jetzt "Kryptowerte" statt "Einheiten virtueller Währung und/oder sonstige Token" und beginnt in Zeile 45. Anlage AUS 2025: Zwei neue Zeilen 15/16 für §50d Abs. 7 Satz 2 EStG; die bisherigen Felder zu §50d Abs. 10 (Kz 824/825) sind von den Zeilen 15/16 auf 17/18 gerückt. Privatanleger füllen nur die Zeilen 4/6/7/12.[13]
BMF-Schreiben zu Kryptowerten vom 6. März 2025
Das Bundesministerium der Finanzen hat seine Krypto-Verwaltungsanweisung aus 2022 durch das BMF-Schreiben vom 6. März 2025 ersetzt. Die einjährige Haltefrist bleibt bestehen; die zuvor befürchtete Verlängerung auf zehn Jahre bei Staking und Lending ist ausdrücklich nicht anwendbar. Die Dokumentationsanforderungen wurden verschärft - führen Sie Aufzeichnungen je Wallet und halten Sie den Zuflusszeitpunkt von Staking-Erträgen fest.[14]
DAC8 / KStTG - Krypto-Meldungen ab dem 1. Januar 2026
Deutschland hat die EU-Richtlinie DAC8 mit dem Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz (KStTG) umgesetzt. Ab dem 1. Januar 2026 müssen Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen (Coinbase, Kraken, Bitvavo, Binance EU usw.) steuerlich relevante Daten über Kunden aus der EU erheben und melden. Der erste automatische Austausch zwischen den EU-Finanzverwaltungen erfolgt bis zum 30. September 2027. Wenn Sie ausländische Broker oder Börsen nutzen, erhält das Finanzamt künftig vergleichbare Daten - das Risiko einer unvollständigen Erklärung steigt deutlich.[15]
Basiszins für die Vorabpauschale 2026 = 3,20 %
Das BMF hat den Basiszins für das Kalenderjahr 2026 mit 3,20 % bekannt gegeben (BMF-Schreiben vom 13. Januar 2026), nach 2,53 % für den Veranlagungszeitraum 2025. Anfang 2027 ist daher mit einer höheren Vorabpauschale auf thesaurierende ETFs zu rechnen.[3]
DIE WICHTIGSTEN BEGRIFFE FÜR DEN VERANLAGUNGSZEITRAUM 2025
ABGELTUNGSTEUER
Deutschland besteuert Kapitalerträge mit einem gesonderten Steuersatz von 25 % zuzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag = 26,375 % effektiv. Sind Sie kirchensteuerpflichtig, kommt die Kirchensteuer (8-9 %) hinzu.[1]
SPARERPAUSCHBETRAG
Einzelveranlagung: die ersten 1.000 € Kapitalerträge bleiben steuerfrei
Zusammenveranlagung: die ersten 2.000 € bleiben steuerfrei
Sie nutzen ihn über einen Freistellungsauftrag bei Ihrer Bank oder machen ihn in der Anlage KAP geltend.[1]
AUSLÄNDISCHE BROKER (Revolut, IBKR usw.)
Wurde keine deutsche Kapitalertragsteuer einbehalten - bei ausländischen Brokern der Regelfall -, müssen Sie Ihre Kapitalerträge über ELSTER in der Anlage KAP / KAP-INV / SO erklären.[1]
Aktien & Veräußerungsgewinne (Anlage KAP)
So setzt sich der Steuersatz zusammen
| Bestandteil | Satz |
|---|---|
| Kapitalertragsteuer | 25,00 % |
| Solidaritätszuschlag (5,5 % der KESt) | +1,375 % |
| Summe (ohne Kirchensteuer) | 26,375 % |
| + Kirchensteuer (sofern kirchensteuerpflichtig) | +8-9 % |
ANLAGE KAP 2025 - die wichtigsten Felder
Im Vordruck 2025 sind die Zeilen 21, 24 und 25 infolge der Streichung des §20 Abs. 6 Satz 5 EStG entfallen; die nachfolgenden Zeilennummern sind nach oben gerückt. Gleichen Sie die Angaben stets mit Ihrem aktuellen ELSTER-Vordruck ab.[13]
- Zeile 7: Kapitalerträge mit deutschem Steuerabzug (Steuerbescheinigung)
- Zeile 19: Ausländische Kapitalerträge ohne deutschen Steuerabzug - der zentrale Eintrag für Revolut, IBKR, Trading 212 usw.
- Zeile 20: darin enthalten: Gewinne aus der Veräußerung von Aktien
- Zeile 22-23: Verlustverrechnungstöpfe für Aktien und für "sonstige" Verluste
- Zeile 33: Erträge aus nicht kooperativen Steuerhoheitsgebieten (§11 StAbwG) - neu für 2025
- Zeile 40-41: angerechnete bzw. anrechenbare ausländische Steuern
Verlustverrechnungstöpfe
Aktienverluste dürfen AUSSCHLIESSLICH mit Aktiengewinnen verrechnet werden - dieser "Aktien-Topf" nach §20 Abs. 6 Satz 4 EStG bleibt bestehen.
Sonstige Kapitalverluste (ETFs, Anleihen, Derivate, Krypto als Kapitalertrag) sind mit allen übrigen Kapitalerträgen verrechenbar.
Verluste aus Termingeschäften: ab dem Veranlagungszeitraum 2025 entfällt der jährliche Deckel von 20.000 € - diese Verluste mindern andere Kapitalerträge ohne Begrenzung.[12] Zur Aufteilung in Long- und Short-Positionen siehe den Abschnitt zu Optionen.
Nicht genutzte Verluste werden von der Bank oder vom Finanzamt automatisch in die Folgejahre vorgetragen.[1]
ETFs & Teilfreistellung (Anlage KAP-INV)
Sätze der Teilfreistellung
Seit 2018 profitieren Investmentfonds je nach Zusammensetzung ihres Vermögens von einer Teilfreistellung:[2]
| Fondsart | freigestellt | steuerpflichtig | Beispiele |
|---|---|---|---|
| Aktienfonds (>= 51 % Aktien) | 30 % | 70 % | ETFs auf MSCI World, S&P 500 |
| Mischfonds (>= 25 % Aktien) | 15 % | 85 % | ausgewogene Portfolios |
| Sonstige Fonds | 0 % | 100 % | Anleihen-ETFs, Geldmarktfonds |
Wie wird die Fondskategorie bestimmt?
Der Satz der Teilfreistellung hängt nicht an der ISIN oder am Broker, sondern folgt aus den Anlagebedingungen des Fonds: Ein Aktienfonds muss fortlaufend mehr als 50 % seines Vermögens in Kapitalbeteiligungen anlegen, ein Mischfonds mindestens 25 % (§2 Abs. 6/7 InvStG).[28] Deutsche Banken ermitteln das automatisch aus lizenzierten Wertpapierstammdaten (WM Datenservice); bei einem ausländischen Broker prüfen Sie das KIID des Fonds oder die Steuerseiten des Anbieters. Ein "physisch besicherter" Gold-ETC ist überhaupt kein Investmentfonds und erhält keine Teilfreistellung - siehe den Abschnitt zu Gold.
Beispiel: Verkauf eines Aktien-ETF
Veräußerungsgewinn: 1.000
Teilfreistellung (30 %): -300
Steuerpflichtiger Betrag: 700
Steuer (26,375 %): 184,63[1]
ANLAGE KAP-INV - die wichtigsten Abschnitte
- Abschnitt 1 (Zeile 4-8): Ausschüttungen
- Abschnitt 2 (Zeile 9-13): Vorabpauschalen
- Abschnitt 3 (Zeile 14-26): Veräußerungsgewinne
Vorabpauschale
Was ist die Vorabpauschale?
Bei thesaurierenden ETFs, die keine Erträge ausschütten, besteuert Deutschland eine fiktive Ausschüttung, die Vorabpauschale. Damit wird verhindert, dass die Besteuerung nicht realisierter Wertsteigerungen unbegrenzt aufgeschoben wird.[3]
Berechnungsformel
Basisertrag = Rücknahmepreis am 1. Januar x Basiszins x 0,70
Vorabpauschale = max(0; min(Basisertrag; tatsächliche Wertsteigerung) - Ausschüttungen)
Steuerpflichtig = Vorabpauschale x (1 - Teilfreistellung)
Den Basiszins gibt das BMF jeweils im Januar auf Basis der langfristigen Rendite der Bundesbank bekannt. Veröffentlichte Werte:
- Veranlagungszeitraum 2024: 2,29 % (Steuerabzug im Januar 2025)
- Veranlagungszeitraum 2025: 2,53 % (Steuerabzug im Januar 2026)[3]
- Veranlagungszeitraum 2026: 3,20 % (Steuerabzug im Januar 2027) - BMF-Schreiben vom 13.01.2026[3]
Beispiel: thesaurierender Aktien-ETF
Fondswert am 1. Januar: 10.000
Basiszins (2025): 2,53 %
Basisertrag: 10.000 x 0,0253 x 0,70 = 177,10
Teilfreistellung (30 %): -53,13
Steuerpflichtige Vorabpauschale: 123,97
Steuer (26,375 %): 32,70[1][3]
Wichtige Hinweise
- Die Vorabpauschale beträgt null, wenn der Fonds im Jahr an Wert verloren hat
- Die Vorabpauschale ist auf die tatsächliche Wertsteigerung begrenzt und wird um Ausschüttungen gemindert
- Bereits versteuerte Vorabpauschalen mindern den späteren Veräußerungsgewinn - eine Doppelbesteuerung beim Verkauf tritt nicht ein
- Deutsche Banken behalten die Steuer automatisch ein; bei ausländischen Brokern müssen Sie sie selbst erklären
Dividenden (Anlage KAP)
Anrechnung ausländischer Quellensteuer
Deutschland rechnet ausländische Quellensteuer bis zur Höhe des im Doppelbesteuerungsabkommen vorgesehenen Satzes an; darüber hinausgehende Beträge können Sie im Quellenstaat zurückfordern.
ANLAGE KAP - Felder für Dividenden
- Zeile 7: Kapitalerträge (einschließlich Dividenden, sofern Steuerabzug erfolgt ist)
- Zeile 19: Ausländische Kapitalerträge (Dividenden bei ausländischen Brokern)
- Zeile 40: Angerechnete ausländische Steuern
- Zeile 41: Anrechenbare, noch nicht angerechnete ausländische Steuern
Günstigerprüfung & Freistellungsauftrag
Günstigerprüfung - wenn 25 % nicht Ihr bester Satz sind
Liegt Ihr persönlicher Einkommensteuersatz unter 25 % (etwa bei Studierenden, Rentnern oder in einkommensschwachen Jahren), können Sie in der Anlage KAP die Günstigerprüfung beantragen. Das Finanzamt besteuert Ihre Kapitalerträge dann mit Ihrem persönlichen progressiven Satz statt mit der Abgeltungsteuer von 25 % - und erstattet die Differenz. Der Antrag erfasst stets Ihre gesamten Kapitalerträge, nicht nur einen Teil davon.
Anhaltspunkte für 2025/2026:
- Grundfreibetrag 2025: 12.096 € - ein zu versteuerndes Einkommen darunter wird mit 0 % besteuert
- Grundfreibetrag 2026: 12.348 €
- Freigrenze beim Solidaritätszuschlag auf tarifliche Einkünfte: rund 19.950 € (2025) bzw. 20.350 € (2026) - auf die Abgeltungsteuer fällt der Soli dennoch in voller Höhe an
Freistellungsauftrag - den Sparerpauschbetrag schon beim Abzug nutzen
Erteilen Sie Ihrer deutschen Bank einen Freistellungsauftrag, damit sie auf die ersten 1.000 € (Einzelveranlagung) bzw. 2.000 € (Zusammenveranlagung) Kapitalerträge keine Steuer einbehält. Sie können den Betrag auf mehrere Banken aufteilen. Ausländische Broker (Revolut, IBKR, Trading 212 usw.) können den Sparerpauschbetrag nicht berücksichtigen - Sie machen ihn stattdessen in der Anlage KAP geltend.[1]
Währungsumrechnung (ausländische Broker)
Alle Beträge in der Anlage KAP / KAP-INV / SO sind in Euro anzugeben. Rechnen Sie jedes Geschäft in USD, GBP usw. mit dem Kurs des Transaktionstags um. Das Finanzamt akzeptiert:
- den EZB-Referenzkurs des Handelstags (zu bevorzugen - amtlich und kostenlos)
- die BMF-Umsatzsteuer-Umrechnungskurse (Monatsdurchschnitt) - einfacher bei vielen Geschäften
- den Wechselkurs des Brokers, sofern Sie ihn durchgängig verwenden
Tax-Wizard rechnet jede Transaktion automatisch mit dem EZB-Tageskurs um und weist den Kurs je Geschäft im Excel-Export in einer eigenen Spalte aus, damit das Finanzamt die Werte nachvollziehen kann.
Kryptowerte (Anlage SO)
Nach einem Jahr steuerfrei!
Kryptowerte, die länger als ein Jahr gehalten wurden, sind nach §23 EStG steuerfrei (Haltefrist).[7]
Besteuerung von Kryptowerten im Überblick
| Art | Steuerliche Behandlung | Vordruck |
|---|---|---|
| Veräußerungsgewinne (< 1 Jahr) | persönlicher Einkommensteuersatz (progressiv) | Anlage SO, §23 EStG |
| Veräußerungsgewinne (> 1 Jahr) | STEUERFREI | steuerfrei nach §23 EStG |
| Staking/Mining/Airdrops | persönlicher Einkommensteuersatz | Anlage SO, §22 Nr. 3 EStG |
Wichtig: Freigrenze ist kein Freibetrag
Veräußerungsgewinne (§23): 1.000 € Freigrenze - wird sie überschritten, ist der gesamte Betrag steuerpflichtig!
Sonstige Einkünfte (§22 Nr. 3): 256 € Freigrenze für Staking, Mining und Airdrops
Anders als ein Freibetrag führt eine Freigrenze dazu, dass beim Überschreiten die GESAMTEN Einkünfte steuerpflichtig werden, nicht nur der übersteigende Teil.[6][7]
Die Verlängerung auf zehn Jahre gilt nicht
Bei Währungs- und Zahlungstoken verlängern Staking oder Lending die Haltefrist NICHT; es bleibt bei der Jahresfrist. Das BMF-Schreiben vom 6. März 2025 (das das Schreiben aus 2022 ersetzt) bestätigt dies und verschärft zugleich die Dokumentationsanforderungen (Aufzeichnungen je Wallet, Zeitpunkt von Anspruch und Zufluss der Staking-Erträge).[14]
Wo Sie Kryptowerte in der Anlage SO 2025 eintragen
Im Vordruck 2025 heißt der Krypto-Abschnitt statt "Einheiten virtueller Währung und/oder sonstige Token" nun "Kryptowerte" und beginnt in Zeile 45. Veräußerungen innerhalb eines Jahres gehören hierher; Erträge aus Staking, Airdrops und Mining tragen Sie im Abschnitt zu §22 Nr. 3 desselben Vordrucks ein.[13]
Achtung bei gewerblichem Mining
Erträge aus Mining und Forging gehören zu den Einkünften nach §22 Nr. 3 EStG, solange die Tätigkeit nicht gewerblich ausgeübt wird; bei gewerblicher Tätigkeit ändert sich die steuerliche Behandlung.[7]
DeFi, NFTs, Forks & Wrapped Token
Das BMF-Schreiben vom 6. März 2025 hat sich zu den meisten DeFi-Fallgruppen ausdrücklich positioniert. NFTs bleiben einem gesonderten, noch ausstehenden Schreiben vorbehalten und werden derzeit als privates Veräußerungsgeschäft (§23 EStG) behandelt.[14]
| Vorgang | Steuerliche Behandlung (BMF 6.3.2025) | Vordruck / Hinweis |
|---|---|---|
| DeFi-Lending (Aave, Compound usw.) | §22 Nr. 3 EStG (sonstige Einkünfte) - Besteuerung mit dem persönlichen Satz; Freigrenze 256 €. §20 EStG nur, wenn ein echter Schuldner vorhanden ist, was bei Smart-Contract-Pools selten der Fall ist. | Anlage SO §22 Nr. 3 |
| Ein- und Auszahlung in Liquidity Pools | Regelmäßig eine Veräußerung nach §23 - die Hingabe von Token gegen einen LP-Token gilt als Tausch; die Rückgabe gegen die zugrunde liegenden Token ist eine weitere Veräußerung. Impermanent Loss und Erträge aus DAO-Governance bleiben ausdrücklich ungeklärt. | Anlage SO §23 (ab Zeile 45 für VZ 2025) |
| Wrapped Token (wBTC, stETH, …) | Wrapping = Tausch = Veräußerung des zugrunde liegenden Token nach §23. Die Haltefrist beginnt für den Wrapper neu. In der Praxis wird das mit dem Argument wirtschaftlicher Identität bestritten, die Auffassung des BMF bindet die Finanzämter jedoch. | Anlage SO §23 |
| Hard Fork | Die durch den Fork erhaltene Coin hat Anschaffungskosten von 0 €. Bei späterer Veräußerung ist der volle Erlös nach §23 EStG steuerpflichtig. Die Jahresfrist beginnt mit dem Fork. | Anlage SO §23 |
| Airdrop | Einkünfte nach §22 Nr. 3 zum Marktwert im Zuflusszeitpunkt, wenn eine aktive Gegenleistung verlangt wurde (Marketingaufgaben, KYC usw.). Andernfalls §23 mit Anschaffungskosten von 0 €. | Anlage SO §22 Nr. 3 oder §23 |
| NFT-Handel (privat) | Grundsatz: §23 EStG, einjährige Haltefrist, Freigrenze 1.000 € - wie bei Währungstoken. Eine ausdrückliche Verwaltungsauffassung hat das BMF einem gesonderten Schreiben vorbehalten. | Anlage SO §23 |
FIFO ist je Wallet anzuwenden
Das BMF-Schreiben 2025 verschärft die Ermittlung der Anschaffungskosten: FIFO ist je Wallet anzuwenden, nicht walletübergreifend zusammengefasst. Halten Sie fest, welche Wallet welchen Bestand hält - sonst droht eine Neuberechnung durch das Finanzamt. Innerhalb eines einzelnen Börsenkontos bleibt die Zusammenfassung zulässig.[14]
Anleihen & Geldmarktinstrumente
Zinskupons und Veräußerungsgewinne - Anlage KAP
- Zinskupons: §20 Abs. 1 Nr. 7 EStG → Anlage KAP Zeile 19 (ausländischer Broker, kein deutscher Steuerabzug). Abgeltungsteuer 26,375 %.
- Veräußerungsgewinne und -verluste: §20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 EStG → Anlage KAP Zeile 19. Keine Haltefrist - jede Veräußerung ist ein Kapitalertrag zum gesonderten Steuersatz.[16]
- Nullkuponanleihen: Das aufgelaufene Emissionsdisagio wird bei Veräußerung oder Einlösung nach §20 Abs. 2 Nr. 7 realisiert - eine jährliche Zurechnung findet nicht statt.
Stückzinsen
Seit der Reform 2010 gehören Stückzinsen zum Veräußerungspreis und nicht zu den gesondert erfassten Zinserträgen:
- Der Käufer zahlt dem Verkäufer Stückzinsen - das sind negative Einnahmen nach §20 Abs. 1 Nr. 7 EStG, die im Kalenderjahr der Zahlung in voller Höhe mit anderen Kapitalerträgen verrechenbar sind (auch wenn in diesem Jahr kein Kupon zufließt); ein nicht genutzter Überhang geht als Verlustvortrag in den allgemeinen Verlusttopf (Zeile 22).[19]
- Der Verkäufer erhält Stückzinsen - sie sind als Teil des Veräußerungspreises nach §20 Abs. 2 in voller Höhe steuerpflichtig.
Übergangsregelung §52 Abs. 28 Satz 16 EStG: gilt auch für vor 2009 angeschaffte Anleihen. Quellen: BMF-Schreiben "Einzelfragen zur Abgeltungsteuer" vom 14.05.2025; §20 Abs. 1 Nr. 7 EStG (negative Einnahmen).[16][19]
Ausländische Quellensteuer auf Zinsen und Anleihekupons
Ausländische Steuer auf Zinsen oder Anleihekupons wird in derselben Zeile 41 der Anlage KAP ("Anrechenbare ausländische Steuern") angerechnet wie ausländische Steuer auf Dividenden - der Vordruck trennt die Anrechnung nicht nach Ertragsart. Die ausländischen Bruttozinsen selbst gehören in die Summe der Zeile 19, die sämtliche ausländischen Kapitalerträge ohne deutschen Steuerabzug erfasst (Zinsen und Dividenden zusammen).[20][21]
Die Anrechnung ist begrenzt. Nach §32d Abs. 5 EStG ist je einzelnem Kapitalertrag der niedrigste der folgenden Beträge anrechenbar:
- die tatsächlich gezahlte ausländische Steuer, gekürzt um einen Ermäßigungsanspruch (§34c Abs. 1 EStG);[22]
- 25 % des Kapitalertrags (die deutsche Obergrenze der Abgeltungsteuer, §32d Abs. 5 EStG);[18]
- der Satz nach dem Doppelbesteuerungsabkommen - der für Zinsen innerhalb der EU und nach den meisten Abkommen häufig 0 % beträgt (Art. 11 OECD-MA).
Achten Sie auf den DBA-Satz von 0 %. Begrenzt das Abkommen die Quellensteuer auf Zinsen auf 0 %, ist eine im Quellenstaat dennoch einbehaltene Steuer in Deutschland nicht anrechenbar - Sie müssen sie im Quellenstaat zurückfordern und können sie nicht mit der deutschen Steuer verrechnen. Die deutsche Anrechnung erfasst nur die Steuer, die das Abkommen dem Quellenstaat belässt.
Fremdwährungsanleihen - der Währungseffekt gehört zum Gewinn nach §20
Gefestigte BFH-Rechtsprechung, bestätigt durch das BMF-Schreiben vom 14.05.2025: Der Währungsanteil einer Fremdwährungsanleihe ist Teil des Veräußerungsgewinns nach §20 Abs. 2 - und kein gesondertes privates Veräußerungsgeschäft nach §23. Kauft und verkauft ein Anleger mit Euro-Bezug eine USD-Anleihe, entsteht ein einheitlicher Kapitalertrag, der der Abgeltungsteuer unterliegt und keiner Haltefrist. Nur reine Devisengeschäfte bleiben mit der Jahresfrist im §23.
Optionen, Futures & CFDs (Termingeschäfte)
Zwei verschiedene Regime - es kommt darauf an, auf welcher Seite Sie stehen
Optionen kaufen (Long Call / Long Put): Termingeschäfte nach §20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 EStG. Das steuerliche Ergebnis entsteht bei Glattstellung, Barausgleich oder Verfall.[16][29]
Optionen schreiben (Short Call / Short Put): Die vereinnahmte Prämie ist Stillhalterprämie nach §20 Abs. 1 Nr. 11 EStG - steuerpflichtig bereits im Zuflusszeitpunkt, nicht erst beim Schließen der Position. Kaufen Sie die Option später zurück (Glattstellung), mindert die gezahlte Prämie kraft Gesetzes Ihre Stillhaltereinkünfte - sie ist kein Verlust aus einem Termingeschäft.[16][29]
Jeder Ausgang einer Option und seine steuerliche Behandlung
| Sachverhalt | Steuerliche Behandlung | Rechtsgrundlage / Vordruck VZ 2025 |
|---|---|---|
| LONG-SEITE (Sie haben die Option gekauft) | ||
| Glattstellung durch Verkauf | Veräußerungserlös abzüglich gezahlter Prämie (und Kosten) = Gewinn oder Verlust aus einem Termingeschäft | §20 Abs. 2 Nr. 3, Abs. 4 S. 5 EStG · KAP Zeile 19 / 22 |
| Wertloser Verfall | Die volle Prämie samt Kosten ist ein abziehbarer Verlust. Von BFH und BMF anerkannt - lassen Sie verfallene Optionen nicht stillschweigend aus Ihrer Erklärung weg. | §20 Abs. 4 S. 5 EStG · KAP Zeile 22 |
| Ausübung mit Lieferung (Call) | Kein eigener steuerlicher Vorgang: Die Prämie erhöht die Anschaffungskosten der erhaltenen Aktien und wirkt sich erst bei deren späterem Verkauf aus | BMF 14.05.2025[29] |
| Ausübung mit Lieferung (Put) | Die Prämie mindert den Veräußerungserlös der gelieferten Aktien - sie gehört zum Aktienergebnis, nicht zu einem gesonderten Derivateergebnis | BMF 14.05.2025[29] |
| Barausgleich (z. B. bei Indexoptionen) | Erhaltener Barausgleich abzüglich gezahlter Prämie = Ergebnis aus dem Termingeschäft | §20 Abs. 2 Nr. 3 Buchst. a EStG · KAP Zeile 19 / 22 |
| SHORT-SEITE (Sie haben die Option geschrieben - Stillhalter) | ||
| Vereinnahmte Prämie | Steuerpflichtig bereits im Zuflusszeitpunkt als Stillhalterprämie | §20 Abs. 1 Nr. 11 EStG · KAP Zeile 19 |
| Rückkauf (Glattstellung) | Die gezahlte Rückkaufprämie mindert kraft Gesetzes die Stillhaltereinkünfte. Ein negativer Saldo sind gewöhnliche negative Kapitalerträge - kein Verlust aus einem Termingeschäft | §20 Abs. 1 Nr. 11 EStG · KAP Zeile 22 bei negativem Saldo |
| Wertloser Verfall | Sie behalten die Prämie - sie war bereits im Zuflusszeitpunkt steuerpflichtig; weiterer Erklärungsbedarf besteht nicht | §20 Abs. 1 Nr. 11 EStG |
| Andienung mit Lieferung | Die Prämie bleibt gesondert nach Nr. 11 steuerpflichtig; der Kauf (Short Put) bzw. die Lieferung (Short Call) der Aktien zum Basispreis ist ein eigenständiges Aktiengeschäft - die Prämie verändert die Anschaffungskosten der Aktien nicht | BMF 14.05.2025[29] |
| Andienung mit gezahltem Barausgleich | Der gezahlte Barausgleich ist ein Verlust aus einem Termingeschäft (die Prämie selbst bleibt Ertrag nach Nr. 11) | §20 Abs. 2 Nr. 3 Buchst. a EStG · KAP Zeile 22 |
Der 20.000-€-Verlustdeckel ist entfallen - auch für noch offene Altjahre
Bis zum Veranlagungszeitraum 2024 kannte die Anlage KAP einen gesonderten, gefürchteten Verrechnungsdeckel von 20.000 € pro Jahr für Verluste aus Termingeschäften (§20 Abs. 6 Satz 5 EStG) - ein CFD-Händler mit 50.000 € Gewinnen und 50.000 € Verlusten konnte auf 30.000 € Scheineinkünfte Steuern schulden. Das Jahressteuergesetz 2024 hat den Deckel gestrichen, und zwar rückwirkend für alle noch offenen Veranlagungen: Ist ein Steuerbescheid vor 2025 noch nicht bestandskräftig, darf das Finanzamt den Deckel nicht mehr anwenden. Ab dem Veranlagungszeitraum 2025 enthält der Vordruck gar keine eigenen Zeilen für Derivateverluste mehr - Verluste aus Optionen, Futures und CFDs fließen in den allgemeinen Verlusttopf (Zeile 22) und mindern Dividenden, Zinsen und ETF-Erträge ohne Begrenzung.[12][16]
Optionen auf Aktien sind für die Verlusttöpfe KEINE "Aktien"
Der einschränkende Aktien-Topf (Aktienverluste nur mit Aktiengewinnen verrechenbar, §20 Abs. 6 Satz 4 EStG) gilt nur für die Veräußerung der Aktien selbst. Ergebnisse aus Optionen - auch aus Optionen auf einzelne Aktien - gehören in den allgemeinen Topf: Optionsverluste mindern Dividenden und Zinsen, und Optionsgewinne lassen sich mit jedem Kapitalverlust verrechnen. Ebenso gehören Optionsgewinne nicht in Zeile 20 (Aktiengewinne).
Futures, CFDs, Optionsscheine & Zertifikate
Futures und CFDs sind Termingeschäfte wie Long-Optionen - dieselbe Behandlung nach §20 Abs. 2 Nr. 3, dieselben Zeilen 19 / 22, seit dem Veranlagungszeitraum 2025 ohne Verlustdeckel.[29] Optionsscheine und Knock-out-Zertifikate sind verbriefte Produkte und nach Auffassung des BMF keine Termingeschäfte - sie werden als gewöhnliche sonstige Kapitalforderungen besteuert (§20 Abs. 2 Nr. 7 EStG). Unter dem alten 20.000-€-Deckel war diese Unterscheidung bares Geld wert; seit der Streichung sind die Ergebnisse praktisch angeglichen, sie gehören aber weiterhin in den allgemeinen Topf und nie in eine Derivatezeile.[29]
Rechenbeispiel - gemischtes Optionsjahr (VZ 2025)
Drei Positionen bei IBKR, der Einfachheit halber alle in Euro:
Eintragungen in ELSTER (Anlage KAP 2025): Zeile 19 enthält den Saldo von 20,00 (als Teil Ihrer gesamten ausländischen Kapitalerträge); Zeile 22 weist den Verlust von 400,00 aus. Steuer auf das Netto-Optionsergebnis: 20 × 26,375 % ≈ 5,28 EUR. Nach altem Recht hätte dasselbe Jahr ganz anders ausgesehen - der Verfallverlust von 400 € hätte im gedeckelten Derivatetopf gelegen.
Wo Sie Optionen in der Anlage KAP eintragen
- Ab VZ 2025: keine eigenen Derivatezeilen mehr. Stillhaltereinkünfte und Gewinne aus Termingeschäften sind Teil der Summe in Zeile 19; Verluste aus Termingeschäften und negative Stillhaltersalden gehören in Zeile 22 (allgemeiner Topf). Die Zeilen 21 und 24 sind aus dem Vordruck entfallen.[13]
- VZ 2024 und früher (geänderte oder verspätete Erklärungen): Gewinne zusätzlich in Zeile 21 ("Stillhalterprämien und Gewinne aus Termingeschäften"), Verluste aus Termingeschäften in Zeile 24 - beachten Sie aber, dass der 20.000-€-Deckel dieser Zeilen für keine noch offene Veranlagung mehr gilt.[12]
Wie Tax-Wizard Optionen verarbeitet
Tax-Wizard liest Optionsgeschäfte aus IBKR-Activity-Statements (und weiteren unterstützten Brokern) einschließlich der schwierigen Fälle aus: Ein wertloser Verfall wird als Verlust in Höhe der vollen Prämie erfasst, Ausübung und Andienung werden erkannt und die Prämie einer physisch erfüllten Option wird standardmäßig in die zugrunde liegende Aktienposition übernommen, und Barausgleiche werden mit der Prämie saldiert. Alle Optionsergebnisse werden mit EZB-Tageskursen umgerechnet und fließen mit den genauen Zeilenwerten der Anlage KAP in das Blatt "Schnellübersicht" ein - einschließlich der früheren Aufteilung auf die Zeilen 21/24, wenn Sie einen Report für einen Zeitraum vor 2025 erzeugen.
Gold & Gold-ETCs - nach einem Jahr steuerfrei (manchmal)
Die Regel: Lieferanspruch = Besteuerung wie physisches Gold
Physisches Gold (Münzen, Barren) gehört nicht zu den Kapitalerträgen - der Verkauf ist ein privates Veräußerungsgeschäft nach §23 EStG: Nach einer Haltefrist von einem Jahr sind die Gewinne vollständig steuerfrei.[17] Der BFH hat entschieden, dass Gold-ETCs, die einen grammgenauen Anspruch auf zugeordnetes physisches Gold verbriefen UND dem Inhaber ein Recht auf Auslieferung einräumen, ebenso besteuert werden - nicht als Kapitalertrag, keine Abgeltungsteuer (BFH VIII R 4/15 und VIII R 35/14 vom 12. Mai 2015 zu Xetra-Gold; auf Gold Bullion Securities erstreckt durch VIII R 7/17 vom 16. Juni 2020).[23][24]
Die Falle: "physisch besichert" genügt NICHT
Entscheidend ist der Lieferanspruch, nicht die physische Hinterlegung. Mehrere große, vollständig mit Gold hinterlegte ETCs räumen den Inhabern kein Auslieferungsrecht ein - sie sind gewöhnliche sonstige Kapitalforderungen: Gewinne sind unabhängig von der Haltedauer in voller Höhe mit 26,375 % steuerpflichtig, und da es sich nicht um Investmentfonds handelt, gibt es auch keine Teilfreistellung.[25][26] Die häufigste Überraschung: Amundi Physical Gold ETC (GLDA) - physisch besichert, sehr beliebt, aber ohne Lieferanspruch → nie steuerfrei.[25]
Welche Gold-ETCs erfüllen die Voraussetzungen?
| Produkt | ISIN | Besteuerung nach > 1 Jahr |
|---|---|---|
| Xetra-Gold | DE000A0S9GB0 | STEUERFREI (Lieferanspruch)[23] |
| EUWAX Gold II | DE000EWG2LD7 | STEUERFREI (Lieferanspruch)[25] |
| Gold Bullion Securities | GB00B00FHZ82 | STEUERFREI (BFH VIII R 7/17)[24] |
| WisdomTree Core Physical Gold | JE00BN2CJ301 | STEUERFREI (Lieferanspruch)[25] |
| WisdomTree Physical Swiss Gold | JE00B588CD74 | STEUERFREI - nur für nach dem 28.12.2017 erworbene Anteile[25] |
| Amundi Physical Gold ETC (GLDA) | FR0013416716 | STEUERPFLICHTIG (kein Lieferanspruch)[25] |
| iShares Physical Gold ETC | IE00B4ND3602 | STEUERPFLICHTIG (kein Lieferanspruch)[26] |
| Invesco Physical Gold ETC | IE00B579F325 | STEUERPFLICHTIG (kein Lieferanspruch)[25] |
| WisdomTree Physical Gold | JE00B1VS3770 | STEUERPFLICHTIG (kein Lieferanspruch)[25] |
Innerhalb eines Jahres verkauft? Dann gilt §23 - gemeinsam mit Krypto
Ein begünstigter Gold-ETC, der innerhalb von zwölf Monaten verkauft wird, ist ein privates Veräußerungsgeschäft nach §23 und wird mit Ihrem persönlichen Steuersatz besteuert (nicht mit der Abgeltungsteuer); erklärt wird er in der Anlage SO. Er teilt sich die eine Freigrenze des §23 mit Ihren Kryptogeschäften und sonstigen privaten Veräußerungen: 1.000 € ab dem Veranlagungszeitraum 2024 (600 € bis VZ 2023) - erreicht oder übersteigt der Gesamtgewinn die Grenze, ist alles steuerpflichtig.[6][17] Verluste aus §23-Wirtschaftsgütern sind nur mit Gewinnen nach §23 verrechenbar.
Wie Tax-Wizard damit umgeht
Tax-Wizard erkennt Gold-ETCs mit Lieferanspruch automatisch anhand der ISIN: Begünstigte Positionen, die länger als ein Jahr gehalten wurden, werden als steuerfrei ausgenommen, kurzfristig gehaltene fließen mit der gemeinsam mit Krypto angewendeten Freigrenze in die Anlage SO - und nicht begünstigte Gold-ETCs (wie GLDA) bleiben in der Anlage KAP voll steuerpflichtig, ohne dass fälschlich eine Teilfreistellung angesetzt wird.
P2P-Kredite (Mintos, Bondora, Inrento, Robocash, …)
Zinserträge
Zinsen aus P2P-Krediten sind Kapitalerträge nach §20 Abs. 1 Nr. 7 EStG - Abgeltungsteuer 26,375 %, zu erklären in Anlage KAP Zeile 19 (ausländische Plattform, kein deutscher Steuerabzug). Neben den Zinsen gehören dazu:
- Bonus-, Cashback- und Frühbucherprämien
- am Zweitmarkt vereinnahmte Aufgelder
- Zahlungen aus Rückkaufgarantien (als nachgeholte Zinsen zu behandeln)
Große Änderung ab VZ 2025 - Verluste aus ausgefallenen Krediten sind voll abziehbar
Das Jahressteuergesetz 2024 hat §20 Abs. 6 Satz 6 EStG gestrichen, der Verluste aus uneinbringlichen Kapitalforderungen auf 20.000 € pro Jahr begrenzt hatte. Ausgefallene P2P-Kredite mindern damit andere Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden, ETF-Gewinne) ohne Begrenzung - ab dem Veranlagungszeitraum 2025 und rückwirkend für noch offene Veranlagungen.[12][16]
Wann ist ein Verlust "realisiert"? (zeitlich ungeklärt)
Nach der BFH-Rechtsprechung (VIII R 9/17 vom 27.10.2020) muss der Verlust realisiert sein und darf keine bloße buchmäßige Wertberichtigung sein. Die Finanzämter handhaben das uneinheitlich - am sichersten sind diese Anlässe:
- Bestätigung der Plattform, dass der Kredit endgültig ausgebucht ist (Status "in default" oder "recovery closed")
- Verkauf der Forderung mit Verlust am Zweitmarkt der Plattform
- Abschluss des Insolvenzverfahrens des Kreditnehmers
Kennzeichnet eine Plattform einen Kredit lediglich als "60+ Tage überfällig", genügt das nicht - das ist eine buchmäßige Vorsorge, kein realisierter Verlust.
Lettische Quellensteuer (Mintos, Twino, Viainvest, Debitum)
Lettland behält standardmäßig 20 % an der Quelle ein; mit einer bei der Plattform hinterlegten Ansässigkeitsbescheinigung sinkt der Satz auf 5-10 %. Das DBA Deutschland ↔ Lettland begrenzt die Anrechnung auf 10 %. Tragen Sie die anrechenbare ausländische Steuer in Anlage KAP Zeile 41 ein, begrenzt auf den DBA-Satz; darüber hinausgehende Beträge fordern Sie bei der lettischen VID zurück, nicht in Deutschland.
Quellenstaat je Plattform (Anlage KAP / AUS)
Für §20 EStG und Art. 11 der Doppelbesteuerungsabkommen ist Quellenstaat der Ansässigkeitsstaat des vertraglichen Schuldners - also der Sitz der Plattform (Mintos Finance Latvia bei Notes, Bondora AS in Estland usw.), nicht das Land des dahinterstehenden Kreditgebers. Das folgt der Systematik des Art. 11 OECD-MA und entspricht der einhelligen Praxis der deutschen P2P-Steuerliteratur; ein BMF-Schreiben äußert sich dazu nicht ausdrücklich.
| Plattform | Quellenstaat | Quellensteuer / DBA-Grenze | Quelle |
|---|---|---|---|
| Mintos | Lettland (LV) | 5 %/10 % DBA-LV Art. 11 (Grenze 10 %) | Mintos · WHT EU/EWR |
| ViaInvest | Lettland (LV) | 5 % (Grenze 10 %) | Latvijas Banka · Viainvest |
| Esketit | Irland (IE) | 0 % | CrowdSpace · Esketit Ltd |
| Bondora / Monefit | Estland (EE) | 0 % | Finantsinspektsioon · Bondora |
| MacClear | Schweiz (CH) | 0 % (DBA-CH Art. 11) | Maclear AG · PolyReg SRO |
| PeerBerry | Kroatien (HR) | 0 % | PeerBerry · Entität (Zagreb) |
| Crowdpear | Litauen (LT) | 0 % (DAS-1) / Grenze 10 % | Crowdpear · ECSP-Lizenz |
| Inrento | Litauen (LT) | 15 % / 10 % über DAS-1 | Inrento · Steuerinfo |
| Fintown | Tschechien (CZ) | 0 % (DBA-CZ Art. 11) | CNB · ECSPR-Register |
| Robocash | Kroatien (HR) | 0 % | Robocash · Umzug nach Kroatien |
| GoParity (PT) | Portugal (PT) | 28 % liberatória (Quelle PT) | GoParity · FAQ |
Nachweise: BMF · Staatenbezogene Informationen (DBA-Liste), BZSt · Anrechenbare ausl. Quellensteuer 2025, EU 2020/1503 (ECSPR).
Ausländische Broker - Fragen aus der Praxis
Wenn Ihr Broker Revolut, IBKR, Trade Republic (ja - für viele Kunden die irische Gesellschaft), Trading 212, Scalable, Lightyear oder eine andere nicht-deutsche Depotstelle ist, greift keine der bequemen Regeln nach dem Motto "die Bank hat das schon erledigt". Das ändert sich für Sie.
Keine deutsche Steuerbescheinigung - das ist normal
Ausländische Broker behalten keine deutsche Abgeltungsteuer ein und stellen keine Jahressteuerbescheinigung aus. Sie erklären die Bruttobeträge selbst in Anlage KAP Zeile 19 (ausländische Kapitalerträge). Das Finanzamt kann Ihre Erklärung nicht mit der Begründung zurückweisen, es fehle eine Steuerbescheinigung.
Kein Freistellungsauftrag - Sparerpauschbetrag in der Anlage KAP geltend machen
Ausländische Broker können Ihren Freibetrag von 1.000 € bzw. 2.000 € nicht schon beim Steuerabzug berücksichtigen. Das Finanzamt zieht ihn automatisch von Ihren erklärten Kapitalerträgen ab.
FIFO ist bei Aktien und Kryptowerten zwingend
Die Anschaffungskosten von Aktienbeständen werden nach §20 Abs. 4 Satz 7 EStG nach First-In-First-Out ermittelt. Bei Kryptowerten verlangt das BMF-Schreiben 2025 FIFO je Wallet (keine walletübergreifende Zusammenfassung). LIFO und Durchschnittskosten werden nicht anerkannt.[14]
Währungsumrechnung: EZB-Tageskurs oder BMF-Monatsdurchschnitt
Beides wird anerkannt, solange Sie je Veranlagungszeitraum durchgängig eine Methode anwenden. Tax-Wizard verwendet den EZB-Referenzkurs des Tages (zu bevorzugen, weil nachprüfbar).
Belegvorhaltepflicht - Unterlagen 10 Jahre aufbewahren
Seit 2017 reichen Sie mit der Erklärung keine Belege mehr ein, müssen sie aber auf Anforderung vorlegen (§147 AO). Bewahren Sie Broker-Reports, die Tax-Wizard-Excel-Datei und die Nachweise zu den Wechselkursen zehn Jahre auf.
Teilen Sie dem Broker Ihre Steuer-Identifikationsnummer mit
EU-Broker werden Sie im Rahmen von DAC1/DAC8 früher oder später nach Ihrer Steuer-ID und Ihrem Ansässigkeitsstaat fragen. Die Angabe begründet keine neue Steuer - sie führt lediglich dazu, dass dem Finanzamt die Daten des Brokers vorliegen. Ab dem 1. Januar 2026 wird das für Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen durch DAC8 zum Regelfall.
Anlage AUS (VZ 2025) - ausländische Einkünfte Feld für Feld
Wann Sie die Anlage AUS brauchen
Zeile 41 der Anlage KAP rechnet ausländische Quellensteuer bis zur DBA-Grenze an (15 % in den meisten Abkommensstaaten, 10 % für Lettland, Litauen, China und Indien). Die Anlage AUS benötigen Sie nur in drei Fällen:
- Staaten ohne DBA - die einseitige Anrechnung nach §34c Abs. 1 EStG erfolgt über die Anlage AUS, nicht über Zeile 41 der Anlage KAP.
- Sie wollen die ausländische Steuer abziehen statt anrechnen - §34c Abs. 2 EStG, Zeile 10. Das ist nur selten günstiger.
- Fiktive Quellensteuer nach einem bestimmten DBA (z. B. Brasilien) - Zeile 13.
Bei Dividenden, die lediglich bis zur DBA-Grenze anrechenbar sind (USA, Irland, Vereinigtes Königreich, Frankreich, Luxemburg usw.), genügt Zeile 41 der Anlage KAP. Die zusätzliche Abgabe der Anlage AUS bringt keine höhere Anrechnung.
Häufiges Missverständnis: Rückforderung der Schweizer 35 %
Die zu viel einbehaltene Schweizer Verrechnungssteuer von 20 % fordern Sie nicht über die Anlage AUS zurück. Sie wenden sich mit dem Formular 85 unmittelbar an die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) - ein eigenständiges Schweizer Verfahren, kein deutsches Steuerformular. Sie haben dafür drei Jahre ab dem Dividendenstichtag Zeit. Deutschland rechnet über Zeile 41 der Anlage KAP nur den DBA-Anteil von 15 % an.
Feldübersicht für Privatanleger - nur vier Zeilen zählen
Die Anlage AUS hat über 20 Zeilen; für Privatanleger mit ausländischen Dividenden und Zinsen sind je Staat nur vier Felder auszufüllen. Jeder Bogen hat drei nebeneinanderliegende Spalten ("Spalte 1 / 2 / 3"); für mehr als drei Staaten reichen Sie weitere Bögen der Anlage AUS ein.
| Zeile (Kennziffer) | Feld | Was einzutragen ist |
|---|---|---|
| 4 | Staat / Spezial-Investmentfonds | Ländercode (US, GB, IE, FR, BR, …) |
| 5 | Einkunftsquellen | "Ausländische Dividenden / Zinsen" |
| 6 | Enthalten in Anlage(n) und Zeile(n) | "Anlage KAP, Zeile 19" |
| 7 (Kz 107 / 127 / 147) | Einkünfte (Bruttobetrag) | ausländische Bruttoeinkünfte in Euro je Staat (Kennziffer für Spalte 1 / 2 / 3) |
| 12 (Kz 109 / 129 / 149) | Anzurechnende ausländische Steuern | anrechenbare ausländische Quellensteuer (auf den DBA-Satz begrenzt) in Euro je Staat |
| 8 / 9 / 10 / 11 / 13 | Teileinkünfteverfahren, Teilfreistellung, §34c Abs. 2/3, fiktive DBA-Steuern | leer lassen - für private Kapitalanlagen nicht einschlägig |
Die angegebenen Kennziffern sind die offiziellen internen Feldnummern in ELSTER. Die Zeilen ab 14 füllen Sie nur auf dem ersten Bogen aus, wenn Sie mehrere Bögen der Anlage AUS einreichen - sie betreffen §50d EStG, die pauschale Behandlung nach §34c Abs. 5 und die Hinzurechnungsbesteuerung nach §§7-13 AStG, was für Privatanleger nicht einschlägig ist.
Rechenbeispiel - zwei Staaten auf einem Bogen der Anlage AUS
Sie halten ein brasilianisches ADR (für Privatanleger wird keine DBA-Grenze anerkannt), auf dessen Dividenden von 200 USD 15 % einbehalten wurden, und sind bei einer litauischen P2P-Plattform investiert, die auf 100 € Zinsen 15 % einbehalten hat (das DBA DE-LT begrenzt die Anrechnung auf 10 %).
Anlage AUS, Bogen 1:
- Zeile 4: Spalte 1 →
BR· Spalte 2 →LT - Zeile 6: Spalte 1 / 2 →
Anlage KAP, Zeile 19 - Zeile 7 (Kz 107 / 127): Spalte 1 →
184,05· Spalte 2 →100,00 - Zeile 12 (Kz 109 / 129): Spalte 1 →
27,61· Spalte 2 →10,00
Tax-Wizard erzeugt in Ihrem Excel-Report ein eigenes Blatt "Anlage AUS", sobald überschießende Quellensteuer, Schweizer Dividenden oder Staaten ohne DBA erkannt werden - bereits auf Bögen zu je drei Staaten aufgeteilt und mit den genauen Werten je Spalte und Zeile zum Übertragen.
Überblick über die Vordrucke
Welcher Vordruck gilt wofür?
Anlage KAP
Kapitalerträge wie Aktien, Anleihen, Dividenden, Zinsen und Derivate.[8]
Anlage KAP-INV
Investmentfonds (ETFs, Investmentfondsanteile): Ausschüttungen, Vorabpauschalen, Veräußerungsgewinne.[9]
Anlage SO
Kryptogeschäfte (< 1 Jahr) im neuen Abschnitt "Kryptowerte" ab Zeile 45 sowie Krypto-Erträge (Staking, Mining, Airdrops) im Block zu §22 Nr. 3.[10][7][13]
Abgabe über ELSTER
Abgabefristen
| Veranlagungszeitraum | selbst erstellt | mit steuerlicher Beratung |
|---|---|---|
| 2024 | 31. Juli 2025 | 30. April 2026 |
| 2025 | 31. Juli 2026 | 1. März 2027 |
Wie Tax-Wizard hilft
Tax-Wizard erzeugt einen Excel-Report mit dem Blatt Schnellübersicht, das die genauen Werte für die Eingabe in ELSTER ausweist:[11]
- Werte im Format "(Anlage KAP, Zeile X)" zum bequemen Übertragen
- eigene Blätter für Anlage KAP, KAP-INV und SO
- Teilfreistellung und Vorabpauschale bereits berechnet
- Aufstellung der anrechenbaren ausländischen Steuer nach Staaten
Rechenbeispiele (VZ 2025)
Drei vollständige Berechnungen, wie sie Anlegern mit ausländischem Broker in Deutschland typischerweise begegnen. Alle Beträge auf zwei Nachkommastellen gerundet; das Finanzamt erwartet Euro.
Beispiel 1 - Aktienverkauf bei Revolut (USD → EUR)
Sie haben am 14. Februar 2024 50 NVDA-Aktien zu 720,00 USD gekauft und alle 50 am 8. August 2025 zu 1.180,00 USD verkauft. Gebühren: 1,00 USD beim Kauf, 1,00 USD beim Verkauf. Revolut behält keine deutsche Steuer ein.
Eintragungen in ELSTER (Anlage KAP 2025):
- Zeile 19 (ausländische Kapitalerträge):
17.148,00 - Zeile 20 (darin Aktiengewinne):
17.148,00 - Steuer (Einzelveranlagung, ohne Kirchensteuer): 17.148 × 26,375 % ≈ 4.523,78 EUR (nach Abzug des Sparerpauschbetrags von 1.000 €, sofern anderweitig nicht verbraucht: 16.148 × 26,375 % ≈ 4.259,03 EUR)
Auf die Haltedauer kommt es bei Aktien nach §20 EStG nicht an - Gewinne unterliegen stets der Abgeltungsteuer, ob Sie sechs Monate oder sechs Jahre gehalten haben.
Beispiel 2 - US-Dividende mit Quellensteuer (Apple)
Sie haben am 15. Mai 2025 eine Apple-Dividende erhalten: brutto 100,00 USD. Weil Revolut kein W-8BEN eingereicht hat, haben die USA 30 % einbehalten (30,00 USD); ausgezahlt wurden 70,00 USD.
Eintragungen in ELSTER (Anlage KAP 2025):
- Zeile 19 (ausländische Bruttoerträge, einschließlich Dividenden):
89,45 - Zeile 41 (anrechenbare ausländische Steuer):
13,42 - Die zu viel einbehaltenen 13,41 EUR können Sie über Form 1042-S / 1040-NR bei der US-Steuerbehörde IRS zurückfordern - reichen Sie bei Revolut ein W-8BEN ein, damit das in künftigen Jahren entfällt (die USA behalten dann nur 15 % ein).
Nach dem Doppelbesteuerungsabkommen DE-USA rechnet Deutschland ausländische Quellensteuer bis zu 15 % der Bruttodividende an. Der übersteigende Teil ist eine Sache des Brokers und des Quellenstaats, nicht Deutschlands.[4]
Beispiel 3 - Krypto nach §23 EStG und die Freigrenze von 1.000 €
Zwei Fälle, die sich fast gleichen und doch zu ganz unterschiedlichen Steuerbeträgen führen, weil die Grenze des §23 EStG eine Freigrenze und kein Freibetrag ist.
Am 10. März 2025 0,05 BTC für 2.000 € gekauft.
Am 1. Dezember 2025 für 2.900 € verkauft (266 Tage gehalten).
Kurzfristiger Gewinn = 900 €.
900 € ≤ 1.000 € → 0 % Steuer, keine Eintragung nötig (Unterlagen dennoch aufbewahren).
Dasselbe Geschäft, aber Verkauf zu 3.001 € statt 2.900 €.
Kurzfristiger Gewinn = 1.001 €.
1.001 € > 1.000 € → der gesamte Betrag von 1.001 € ist mit Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz steuerpflichtig (z. B. 35 % → 350,35 €).
Anlage SO ab Zeile 45 (neuer Abschnitt "Kryptowerte").
Zusatz: Hätten Sie dieselben BTC zwölf Monate und einen Tag gehalten, wäre der gesamte Gewinn unabhängig von seiner Höhe nach §23 Abs. 1 Nr. 2 EStG steuerfrei.[14]
Erträge aus Staking und Airdrops werden gesondert nach §22 Nr. 3 EStG mit der deutlich niedrigeren Freigrenze von 256 € erklärt. Das BMF-Schreiben 2025 verlangt Aufzeichnungen je Wallet und Zeitstempel für jeden Ertragszufluss.
ELSTER Schritt für Schritt (Anleger mit ausländischem Broker)
Der Weg durch MeinELSTER für alle, deren einzige deutsche Stelle im Depotgeschäft das Finanzamt selbst ist. Planen Sie für ein übliches Depot etwa 45 Minuten ein, beim ersten Mal länger.
-
1. Auf
elster.deregistrieren und auf den Aktivierungsbrief wartenKostenlos, aber der Aktivierungscode kommt per Post und kann bis zu zehn Werktage dauern (im Juli länger). Verschieben Sie das nicht auf die letzte Woche vor der Frist. Sie benötigen Ihre Steuer-Identifikationsnummer.
-
2. "Einkommensteuererklärung - Jahr 2025" beginnen
Im Dashboard von MeinELSTER: Alle Formulare → Einkommensteuer → Einkommensteuererklärung (Jahr 2025). Nutzen Sie "Daten übernehmen aus Vorjahr", wenn Sie 2024 abgegeben haben, um die persönlichen Angaben vorzubelegen.
-
3. Die passenden Anlagen hinzufügen
Öffnen Sie die Anlagenauswahl und setzen Sie Haken bei: Anlage KAP (immer, für Kapitalerträge), Anlage KAP-INV (wenn Sie Investmentfonds oder ETFs halten), Anlage SO (wenn Sie Kryptowerte innerhalb eines Jahres veräußert oder Erträge aus Staking/Airdrops erzielt haben). Bei Bedarf zusätzlich Anlage AUS für ausländische Einkünfte, deren Anrechnung über §32d EStG hinausgeht.
-
4. Anlage KAP aus dem Tax-Wizard-Blatt "Schnellübersicht" ausfüllen
Jeder von Tax-Wizard erzeugte Wert ist mit
(Anlage KAP, Zeile X)gekennzeichnet. Sie übertragen ihn direkt. Die wichtigsten Felder für den VZ 2025:- Zeile 19 - ausländische Kapitalerträge insgesamt (brutto)
- Zeile 20 - darin enthaltene Aktiengewinne
- Zeile 22 / 23 - Verluste ohne Aktien / Aktienverluste (getrennte Töpfe)
- Zeile 41 - anrechenbare ausländische Quellensteuer (auf den DBA-Satz begrenzt)
-
5. Anlage KAP-INV ausfüllen - Werte VOR Teilfreistellung
Klingt widersinnig, ist aber wichtig: Tragen Sie Ausschüttungen, Vorabpauschalen und Veräußerungsgewinne von ETFs vor Abzug der Teilfreistellung von 30 % / 15 % / 0 % ein. ELSTER berücksichtigt sie automatisch anhand der von Ihnen gewählten Fondsart (Aktienfonds / Mischfonds / Sonstige).
-
6. Anlage SO ausfüllen - neuer Abschnitt "Kryptowerte"
Für den VZ 2025 beginnt der Krypto-Block in Zeile 45. Tragen Sie Bezeichnung ("Kryptowerte"), Anschaffungszeitpunkt, Veräußerungszeitpunkt, Veräußerungspreis, Anschaffungskosten und Werbungskosten ein. Erträge aus Staking, Mining und Airdrops gehören in den weiter oben liegenden Block zu §22 Nr. 3 (Freigrenze 256 € - darunter tragen Sie nichts ein).
-
7. Günstigerprüfung ankreuzen, wenn Ihr persönlicher Satz < 25 % ist
Das Feld finden Sie oben in der Anlage KAP. Liegt Ihr zu versteuerndes Einkommen (einschließlich Kapitalerträgen) unter rund 18.000 €, lohnt sich das Kreuz fast immer - das Finanzamt wendet ohnehin das für Sie günstigere Ergebnis an.
-
8. Belege beifügen
Ausländische Broker stellen keine deutsche Steuerbescheinigung aus. Laden Sie Ihren Transaktionsreport und die Tax-Wizard-Excel-Datei als Beleg hoch (oder halten Sie sie bereit - wegen der Belegvorhaltepflicht ist die Einreichung nicht mehr zwingend, das Finanzamt fragt bei ausländischen Brokern aber häufig nach). Bewahren Sie die Unterlagen zehn Jahre auf.
-
9. Plausibilitätsprüfung → "Versenden"
ELSTER führt eine automatische Prüfung durch und zeigt rote Fehler an, die einer Abgabe entgegenstehen. Gelbe "Hinweise" sind keine Hindernisse. Nach dem Versenden erhalten Sie ein Transferticket - bewahren Sie es auf.
-
10. Der Steuerbescheid - und Ihre einmonatige Einspruchsfrist
Der Bescheid kommt üblicherweise nach sechs bis zwölf Wochen per Post. Ist etwas falsch (besonders eine nicht angerechnete Quellensteuer oder nicht vorgetragene Verluste), haben Sie ab Bekanntgabe einen Monat Zeit für einen Einspruch. Versäumen Sie diese Frist, wird der Bescheid bestandskräftig (§164 AO).
Sechs häufige Fehler (und wie Sie sie vermeiden)
1. ETF-Werte NACH Teilfreistellung eintragen
ELSTER nimmt die Minderung um 30 % / 15 % / 0 % selbst vor. Wenn Sie vorab kürzen, versteuern Sie nur 49 % / 72,25 % des Gewinns - und erklären damit falsch. Tragen Sie in der Anlage KAP-INV stets den Bruttobetrag ein.
2. Die Frist zum 15. Dezember für die Verlustbescheinigung verpassen
Haben Sie bei einer deutschen Bank Verluste und möchten diese mit Gewinnen bei einer anderen Bank verrechnen, müssen Sie die Verlustbescheinigung bis zum 15. Dezember des Steuerjahres beantragen. Ausländische Broker stellen keine aus - dort werden Verluste ohne diesen Schritt unmittelbar über die Anlage KAP verrechnet.
3. Krypto-zu-Krypto-Tausch als nicht steuerbar behandeln
BTC → ETH ist eine Veräußerung nach §23 EStG, auch wenn nie Fiatgeld auf Ihr Konto fließt. Die Jahresfrist beginnt für den neuen Wert von vorn. Das BMF-Schreiben 2025 ist dazu eindeutig.[14]
4. Die Anrechnung der Quellensteuer in Zeile 41 vergessen
Wenn Sie die anrechenbare ausländische Quellensteuer nicht geltend machen, zahlen Sie auf dieselbe Dividende zweimal Steuern. Tax-Wizard berechnet den auf den DBA-Satz begrenzten Betrag je Staat vor; übertragen Sie die Summe in Zeile 41.
5. Die Freigrenze von 1.000 € nach §23 um wenige Euro überschreiten
Freigrenze, nicht Freibetrag - bei 1.001 € wird der gesamte Betrag mit Ihrem persönlichen Satz besteuert. Wenn der Dezember näher rückt und Sie knapp an der Grenze liegen, kann es sinnvoll sein zu warten, bis die Jahresfrist abgelaufen und der Gewinn steuerfrei ist.
6. Annehmen, jeder "physische" Gold-ETC sei nach einem Jahr steuerfrei
Nur Gold-ETCs mit physischem Lieferanspruch (Xetra-Gold, EUWAX Gold II, Gold Bullion Securities, …) werden nach §23 EStG wie physisches Gold behandelt. Beliebte physisch besicherte Produkte ohne Lieferanspruch - allen voran Amundi Physical Gold (GLDA) und iShares Physical Gold - bleiben unabhängig von der Haltedauer voll mit 26,375 % steuerpflichtig.[23][25] Die ISIN-Tabelle finden Sie im Abschnitt zu Gold.
Glossar
- Abgeltungsteuer
- Gesonderter Steuertarif von 25 % auf Kapitalerträge nach §32d EStG. Mit dem Solidaritätszuschlag (5,5 % der 25 %) beträgt die effektive Belastung 26,375 %.
- Sparerpauschbetrag
- Jährlicher Freibetrag für Kapitalerträge: 1.000 € bei Einzel-, 2.000 € bei Zusammenveranlagung. Deutsche Banken berücksichtigen ihn über den Freistellungsauftrag automatisch, sonst machen Sie ihn in der Anlage KAP geltend.
- Freistellungsauftrag
- Dauerauftrag bei einer deutschen Bank, den Sparerpauschbetrag bereits beim Steuerabzug anzuwenden. Sie können den Betrag auf mehrere Banken aufteilen. Ausländische Broker können ihn nicht entgegennehmen.
- Freigrenze und Freibetrag
- Eine Freigrenze ist eine harte Schwelle - wird sie auch nur um 1 € überschritten, ist der gesamte Betrag steuerpflichtig. Ein Freibetrag bleibt stets abzugsfähig, besteuert wird nur der übersteigende Teil. §23 EStG kennt eine Freigrenze (1.000 €); der Sparerpauschbetrag ist ein Freibetrag.
- Teilfreistellung
- Teilweise Steuerbefreiung der Erträge aus Investmentfonds (seit 2018): 30 % bei Aktienfonds (≥ 51 % Aktien), 15 % bei Mischfonds (≥ 25 % Aktien), 0 % bei sonstigen Fonds.
- Vorabpauschale
- Fiktive jährliche Ausschüttung bei thesaurierenden ETFs nach §18 InvStG. Berechnet aus dem Fondswert im Januar × Basiszins × 0,7, begrenzt auf die tatsächliche Wertsteigerung des Jahres. Der Steuerabzug erfolgt im Januar des Folgejahres.
- Basiszins
- Jährlicher Zinssatz in der Formel zur Vorabpauschale. Vom BMF jeweils im Januar aus der langfristigen Rendite der Bundesbank abgeleitet. 2025: 2,53 %. 2026: 3,20 %.
- Verlustverrechnungstopf
- Von deutschen Banken geführter "Topf" zur Verlustverrechnung. Es gibt zwei: Aktien (Aktienverluste, nur mit Aktiengewinnen verrechenbar) und Allgemein (alles Übrige). §20 Abs. 6 Satz 4 EStG.
- Verlustvortrag
- Übertrag nicht genutzter Verluste in künftige Jahre. Vom Finanzamt in einem Verlustfeststellungsbescheid festgestellt; zeitlich unbegrenzt nutzbar, bis er verrechnet ist.
- Termingeschäft
- Derivategeschäft nach §20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 EStG: Long-Optionen, Futures, CFDs, Swaps. Gewinne und Verluste sind gewöhnliche Kapitalerträge; der frühere Verlustdeckel von 20.000 € pro Jahr (§20 Abs. 6 Satz 5 EStG) wurde durch das JStG 2024 rückwirkend für offene Veranlagungen gestrichen.
- Stillhalterprämie
- Prämie für das Schreiben einer Option, nach §20 Abs. 1 Nr. 11 EStG bereits im Zuflusszeitpunkt steuerpflichtig. Ein späterer Rückkauf (Glattstellung) mindert kraft Gesetzes die Prämieneinkünfte - er ist kein Verlust aus einem Termingeschäft.
- Quellensteuer / Anrechnung
- Im Ausland einbehaltene Steuer. Deutschland rechnet sie bis zur Grenze des Doppelbesteuerungsabkommens (meist 15 %) über Zeile 41 der Anlage KAP auf die deutsche Steuer an. Darüber hinausgehende Beträge fordern Sie im Quellenstaat zurück, nicht in Deutschland.
- Günstigerprüfung
- Antrag in der Anlage KAP: Liegt Ihr persönlicher Einkommensteuersatz unter 25 %, besteuert das Finanzamt Ihre Kapitalerträge stattdessen mit dem persönlichen Satz. Nie ungünstiger als die Abgeltungsteuer von 25 %.
- Selbstanzeige
- Selbstanzeige nach §371 AO. Haben Sie Kapitalerträge früherer Jahre nicht erklärt, kann eine vollständige und rechtzeitige Selbstanzeige eine Strafverfolgung verhindern - sie muss jedoch lückenlos sein und ist unwiderruflich.
- Veranlagungszeitraum (VZ)
- Das veranlagte Steuerjahr (Kalenderjahr). "VZ 2025" bezeichnet das Steuerjahr 2025 - abzugeben im Jahr 2026.
- ELSTER / MeinELSTER
- Das offizielle elektronische Portal der deutschen Steuerverwaltung zur Abgabe von Steuererklärungen. MeinELSTER ist die Weboberfläche für Bürgerinnen und Bürger unter elster.de.
- DAC8 / KStTG
- EU-Richtlinie zur Meldepflicht für Kryptowerte (DAC8), in Deutschland durch das Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz umgesetzt. Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen müssen ab dem 1. Januar 2026 Daten erheben und melden; der erste automatische Austausch in der EU erfolgt bis zum 30. September 2027.
- Lieferanspruch (Gold-ETC)
- Verbriefter Anspruch auf Auslieferung zugeordneten physischen Goldes. Nach der BFH-Rechtsprechung werden Gold-ETCs mit Lieferanspruch (z. B. Xetra-Gold) wie physisches Gold besteuert - §23 EStG, nach einem Jahr steuerfrei -, während physisch besicherte ETCs ohne Lieferanspruch (z. B. Amundi GLDA) gewöhnliche steuerpflichtige Kapitalforderungen bleiben.
FAQ
Wo erkläre ich Erträge von einem ausländischen Broker?
Ausländische Kapitalerträge erklären Sie in der Anlage KAP (Zeile 19). Investmentfonds gehören in die Anlage KAP-INV, Kryptogeschäfte und Krypto-Erträge in die Anlage SO.[8][9][10]
Was ist der Sparerpauschbetrag?
Der Freibetrag für Kapitalerträge beträgt 1.000 € bei Einzelveranlagung und 2.000 € bei Zusammenveranlagung von Ehegatten.[1]
Wann ist die Abgabefrist?
Die allgemeine Frist endet für selbst erstellte Erklärungen am 31. Juli des Folgejahres; bei steuerlicher Beratung gelten verlängerte Fristen.[5]
Sind Krypto-Gewinne nach einem Jahr steuerfrei?
Ja. Länger als ein Jahr gehaltene Kryptowerte sind nach den Regeln für private Veräußerungsgeschäfte in §23 EStG steuerfrei. Das BMF-Schreiben vom 6. März 2025 bestätigt, dass es keine Verlängerung auf zehn Jahre gibt - auch nicht für gestakte oder verliehene Coins.[7][14]
Gilt der 20.000-€-Deckel für Verluste aus Derivaten oder ausgefallenen Forderungen noch?
Nein. Das Jahressteuergesetz 2024 (in Kraft seit dem 6. Dezember 2024) hat beide Sätze des §20 Abs. 6 EStG gestrichen: Satz 5 (Verluste aus Termingeschäften) und Satz 6 (uneinbringliche Kapitalforderungen - ausgefallene P2P-Kredite, wertlose Forderungen). Das gilt rückwirkend für offene Fälle. Diese Verluste mindern andere Kapitalerträge nun ohne Begrenzung.[12][16]
Wie werden Optionen besteuert - und was ist eine Stillhalterprämie?
Das hängt davon ab, auf welcher Seite des Geschäfts Sie stehen. Gekaufte Optionen sind Termingeschäfte (§20 Abs. 2 Nr. 3 EStG): Das Ergebnis wird bei Glattstellung, Barausgleich oder Verfall besteuert - ein wertloser Verfall ist ein in voller Höhe abziehbarer Verlust der Prämie. Geschriebene Optionen führen zu Stillhalterprämien (§20 Abs. 1 Nr. 11 EStG), die bereits im Zuflusszeitpunkt steuerpflichtig sind; ein späterer Rückkauf mindert diese Einkünfte und begründet keinen Derivateverlust. Seit dem VZ 2025 gibt es in der Anlage KAP keine eigenen Derivatezeilen mehr - Gewinne sind Teil der Zeile 19, Verluste gehören in Zeile 22, ohne 20.000-€-Deckel.[16][29] Die vollständige Übersicht finden Sie im Abschnitt zu Optionen.
Sind Gold-ETCs wie Xetra-Gold oder Amundi Physical Gold (GLDA) nach einem Jahr steuerfrei?
Entscheidend ist der Lieferanspruch, nicht die Hinterlegung mit Gold. Xetra-Gold, EUWAX Gold II, Gold Bullion Securities und vergleichbare ETCs, die einen Anspruch auf physische Auslieferung verbriefen, werden wie physisches Gold besteuert - nach einer Haltefrist von einem Jahr steuerfrei (BFH VIII R 4/15, VIII R 35/14; VIII R 7/17).[23][24] Amundi Physical Gold (GLDA), iShares Physical Gold, Invesco Physical Gold und WisdomTree Physical Gold haben keinen Lieferanspruch - ihre Gewinne bleiben unabhängig von der Haltedauer voll mit 26,375 % steuerpflichtig.[25][26] Die vollständige ISIN-Tabelle finden Sie im Abschnitt zu Gold.
Erfährt das Finanzamt von meiner ausländischen Kryptobörse?
Ab dem 1. Januar 2026 ja - bei in der EU zugelassenen Anbietern. Das deutsche Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz (KStTG) setzt DAC8 um: Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen müssen steuerlich relevante Daten über Kunden aus der EU erheben und melden; der erste automatische Austausch zwischen den EU-Finanzverwaltungen erfolgt bis zum 30. September 2027.[15]
Was ist Ihre Zeit wirklich wert?
Bedenken Sie den Wert Ihrer Zeit und die Sicherheit, die ein zuverlässiges und präzises Werkzeug für Ihre Steuererklärung bietet
(die Zahlung deckt die diesjährige Erklärung für 2025 und frühere Jahre ab, im nächsten Jahr ist eine manuelle Verlängerung nötig)
Premium
Alle Funktionen für Revolut, Degiro, eToro, XTB, Trading212, Interactive Brokers, Freedom24, Lightyear, Trade Republic, Coinbase, Robinhood Crypto, ...
- Unterstützung aller Broker und Währungen
- Automatische Berechnung der Veräußerungsgewinne
- Report mit Anschaffungen, Veräußerungen, Dividenden und Zinsen
- Report und Auswertungen zu offenen Positionen
- Auswertungen zu Transaktionen und Dividenden
- Export offener Positionen nach Yahoo Finance
Business
Alle Premium-Funktionen - für Buchhalter, Finanzberater, Steuerberater sowie andere Fachleute und Unternehmen, die Tax-Wizard für mehrere Mandanten nutzen möchten.
- Unterstützung aller Broker und Währungen
- Automatische Berechnung der Veräußerungsgewinne
- Report mit Anschaffungen, Veräußerungen, Dividenden und Zinsen
- Report und Auswertungen zu offenen Positionen
- Auswertungen zu Transaktionen und Dividenden
- Export offener Positionen nach Yahoo Finance
Sources
Primary German sources (BMF / BZSt / gesetze-im-internet.de) cited first; the rest are reputable secondary explainers.
- [1] Finanztip - Abgeltungsteuer, Soli & Sparerpauschbetrag
- [2] Finanztip - ETF-Steuern (Teilfreistellung 30 % / 15 % / 0 %)
- [3] BMF-Schreiben 13.01.2026 - Basiszins zur Berechnung der Vorabpauschale (3,20 %)
- [4] Finanztip - Quellensteuer und Anrechnung in Anlage KAP
- [5] Finanztip - Abgabefrist Steuererklärung (31.07. des Folgejahres)
- [6] Lohnsteuer-Kompakt - §23 EStG Freigrenze auf 1.000 € erhöht (ab VZ 2024)
- [7] Steuern.de - Bitcoin / Krypto-Besteuerung (Überblick)
- [8] Anlage KAP 2024 (Vordruck als PDF)
- [9] Anlage KAP-INV 2024 (Vordruck als PDF)
- [10] Anlage SO 2024 (Vordruck als PDF)
- [12] CMS - JStG 2024 streicht §20 Abs. 6 Satz 5 EStG (Verlustabzugsbeschränkung Termingeschäfte)
- [13] Haufe - Änderungen in den Vordrucken Anlage KAP / KAP-INV / SO für VZ 2025
- [14] BMF-Schreiben 06.03.2025 - Einzelfragen zur Besteuerung von Kryptowerten (PDF)
- [15] BZSt - DAC8 / Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz (KStTG) Verfahren
- [16] §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen (Volltext, gesetze-im-internet.de)
- [17] §23 EStG - Private Veräußerungsgeschäfte (Volltext, gesetze-im-internet.de)
- [18] §32d EStG - Gesonderter Steuertarif (Abgeltungsteuer), Abs. 5 Anrechnung ausländischer Steuer (Volltext)
- [19] IWW - Stückzinsen als negative Einnahmen aus Kapitalvermögen (§20 Abs. 1 Nr. 7 EStG)
- [20] Lohnsteuer-Kompakt - Anlage KAP Zeile 41 (anrechenbare, noch nicht angerechnete ausländische Steuern)
- [21] Haufe - Anlage KAP, Zeile 19 = Saldo aller ausländischen Kapitalerträge (Zinsen und Dividenden) ohne Steuerabzug
- [22] §34c EStG - Anrechnung ausländischer Steuern; nur um Ermäßigungsanspruch gekürzte Steuer (Volltext)
- [23] BFH-Urteil VIII R 4/15 vom 12.05.2015 - Xetra-Gold-Inhaberschuldverschreibungen: Sachleistungsanspruch, kein §20 EStG, steuerfrei nach Jahresfrist (§23 EStG)
- [24] BFH-Urteil VIII R 7/17 vom 16.06.2020 - Gold Bullion Securities: Lieferanspruch auf physisches Gold, Besteuerung wie physisches Gold
- [25] extraETF - Besteuerung von Gold-ETCs: ISIN-Liste mit/ohne Goldauslieferung (Xetra-Gold, EUWAX Gold II, Gold Bullion Securities vs. Amundi, iShares, Invesco, WisdomTree)
- [26] Börse Online - Steuerfreie Gewinne mit Gold und Silber: nur bei Anlagen mit grammgenauem Lieferanspruch
- [27] §20 InvStG 2018 - Teilfreistellung: 30 % Aktienfonds / 15 % Mischfonds / 60–80 % Immobilienfonds (Volltext)
- [28] §2 InvStG 2018 - Begriffsbestimmungen: Aktienfonds (fortlaufend > 50 % Kapitalbeteiligungen), Mischfonds (≥ 25 %) (Volltext)
- [29] BMF-Schreiben 14.05.2025 - Einzelfragen zur Abgeltungsteuer (Neufassung; Termingeschäfte, Stillhaltergeschäfte, Glattstellung, Barausgleich, Optionsscheine)